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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(gültig ab 01. Januar 2011)
Bitte melden Sie sich schriftlich oder per
Email über das Anmeldeformular mit Ihrem persönlichen Terminwunsch bei uns
an.
Sollte es nicht möglich sein Ihrem
Terminwunsch zu entsprechen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
Wir behalten uns vor, den Kurs abzusagen oder
zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl (5 Kinder) nicht erreicht
wird.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung
(Erstanmeldung) eine schriftliche Anmeldebestätigung, in der Regel per Email.
Wir behalten uns vor, die angegebenen
Kurszeiten geringfügig zu ändern.
Mit der endgültigen Anmeldebestätigung wird
die Kursgebühr fällig.
Bitte veranlassen Sie die Überweisung
auf das Konto der Schwimmschule Ihlein. Kontoinhaber: Verena Ihlein
Kontonummer: 1230141972 BLZ: 620 500 00 bei der KSK Heilbronn
Einen Anspruch auf den reservierten Platz können
wir nur garantieren, wenn die Kursgebühr bis spätestens eine Woche vor der ersten Übungsstunde
eingegangen ist. Auf dem Überweisungsträger bitte den Namen des Kindes und
den Kurs angeben.
Wir behalten uns bei Nichtbezahlung der
Kursgebühr vor, den Teilnehmer bis auf weiteres vom Kurs auszuschließen.
Abmeldungen können nur bis 7 Tage vor
Kursbeginn berücksichtigt werden. Ihre Kursgebühr wird Ihnen bis auf eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25
Euro erstattet.
Bei Abmeldungen bis zur 3. Kursstunde
einschließlich wird die halbe Kursgebühr erstattet. Bei Buchung von weniger
als 7 Stunden ist keine Erstattung möglich.
Fehlzeiten: Das Kurssystem der
Schwimmschule Ihlein sieht eine 10er-Karte vor, die 12 Wochen Gültigkeit besitzt.
Bei Kinderschwimmkursen ist es eine 10er-Karte, die 11 Wochen Gültigkeit
besitzt. D.h. sie können bis zu zwei Kurseinheiten, bei Kinderschwimmkursen
eine Fehleinheit im vorgegebenen Zeitraum nachholen. Voraussetzung hierfür
ist Abmeldung bis Kursbeginn.
Ausnahme: Bei
Intensivkursen gibt es keine Nachholstunden
Sollten die Nachholstunden nicht benötigt werden, endet der Kurs nach der 10.
Kurseinheit. Eine weitere zusätzliche Teilnahme an den Nachholstunden wird
gesondert berechnet.
Am Kurs dürfen nur die Kinder teilnehmen, die
auch tatsächlich angemeldet sind.
Es ist geeignete Badebekleidung zu tragen.
Säuglinge
und Kleinkinder müssen der Körpergröße angepasste Bade- bzw. Frotteehosen
oder Aquawindeln tragen, die an den Bein- und Bauchbündchen fest
anliegen, ohne jedoch einzuengen. Die Haut sollte nicht übermäßig bedeckt
sein.
Wir gehen davon aus, dass Kinder, die normale Badebekleidung tragen, sich
selbstständig mitteilen können, wann sie zur Toiletten müssen und dies auch
dem teilnehmenden Elternteil oder der Kursleiterin mitteilen werden.
Haftung für Unfälle und Schäden sowie Verlust von Garderobe und
eingebrachten Gegenständen kann von der Schwimmschule Ihlein nicht übernommen
werden.
Die Unfallverhütungspflicht der
Schwimmschule Ihlein beginnt erst mit Betreten des Schwimmbeckens; die
Aufsichtspflicht der Schwimmschule Ihlein beginnt beim Kinderschwimmen erst
beim Betreten der Schwimmhalle.
Wir behalten uns vor den Teilnehmer bzw. dessen
gesetzlichen Vertreter für Beschädigungen
und Verunreinigungen, die vom Kursteilnehmer verursacht wurden und/oder
daraus resultierende Kosten der Beseitigung, Reinigung bzw. Wiederherstellung,
sowie Kosten für ausgefallene Kurse, in Regress zu nehmen.
Ein absolutes
Schwimmverbot besteht bei Ohrenentzündungen,
Augenentzündungen, ansteckenden Hauterkrankungen, Durchfall,
ansteckenden Krankheiten und Fieber.
Durch ihre Überweisung bestätigen sie, dass
keine gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf die Teilnahme am Schwimmen beim
Kind und dem teilnehmenden Elternteil vorliegen.
Der Hausordnung
der Einrichtung SLK Kliniken ist Folge zu leisten.
Während der Kurse erstelltes Foto- und Videomaterial darf von der
Schwimmschule Ihlein zu wissenschaftlichen und Marketingzwecken verwendet
werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung!
Stand: November 2010
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